Das 1. Halbjahr 2021 stand für viele Mitarbeiter der am IVW-Kontrollverfahren für Funkmedien teilnehmenden Fernseh- und Radiosender weiterhin unter dem Eindruck der Corona-Pandemie. Die meisten Sender ermöglichten der Mehrheit ihrer Angestellten die Arbeit im Homeoffice. Wie in 2020, konnte die IVW auch in der ersten Hälfte des laufenden Jahres die Prüfungen des Sendebetriebs für die vereinbarungsgemäße Ausstrahlung bei allen Mitgliedssendern der Funkmedien-Kontrolle dennoch termingerecht durchführen. Im Ergebnis ihrer Prüftätigkeit für das 1. Halbjahr 2021 hatte die IVW bei zwei Sendern Anlass zu insgesamt zwei Beanstandungen.
Ausführliche Informationen zur IVW-Funkmedienprüfung sowie zum aktuellen Stand der Prüfungen können fortlaufend im Webangebot der IVW abgerufen werden. Die Ausweisung der Prüfungsergebnisse und der Beanstandungen erfolgt zeitnah jeweils nach Abschluss jeder Prüfung.