Alle am Kontrollverfahren für Funkmedien teilnehmenden Fernseh- und Radiosender wurden im 1. Halbjahr 2019 ohne Beanstandung geprüft.
Die Mitgliederzahl ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Ausführliche Informationen zur IVW-Funkmedienprüfung sowie zum aktuellen Stand der Prüfungen können fortlaufend im Webangebot der IVW abgerufen werden. Die Ausweisung der Prüfungsergebnisse und der Beanstandungen erfolgt zeitnah jeweils nach Abschluss jeder Prüfung.