2. Jahrgang
Ausgabe Nr. 2 vom 24. Februar 2005
Berichtszeitraum: 1. bis 31. Januar 2005
IVW-Funkmedienkontrolle 2004
Im zurückliegenden Jahr ist der Mitgliederbestand des Kontrollverfahrens zur ordnungsgemäßen Ausstrahlung von Werbespots in Rundfunk- und TV-Programmen leicht gesunken. Ende 2004 waren der IVW-Funkmedienkontrolle 55 Rundfunkveranstalter beziehungsweise deren Werbegesellschaften mit insgesamt 99 Programmen angeschlossen, die sich aus 19 Fernseh- und 80 Radioprogrammen zusammensetzen. Neben 195 turnusmäßigen Kontrollen fanden im Jahr 2004 bei drei Radiosendern die Prüfungen für die Aufnahme in die IVW statt. Die Gesamtzahl der Beanstandungen sank gegenüber dem Vorjahr deutlich von 21 auf nunmehr vier Fälle, die bei vier Programmen von vier verschiedenen Hörfunksendern festgestellt wurden; bei den TV-Sendern verliefen die Prüfungen ohne Einwände.
Die "Richtlinien für die Durchführung der Funkmedienkontrolle" sehen für jeden Rundfunkveranstalter beziehungsweise jede Werbegesellschaft zwei Prüfungen pro Kalenderjahr vor. Für die Kontrollen werden vor Ort in den Sendeanstalten zum einen Dokumentationen zur technischen Reichweite der Sender und Sendeprotokolle sowie die Dispositionslisten für die Ausstrahlung der Werbespots und Sponsortrailer herangezogen; zum anderen bilden Programmaufzeichnungen zu ausgewählten Sendetagen die Grundlage der Prüfungen. Die Rundfunkveranstalter und Werbegesellschaften sind verpflichtet, ihre Werbekunden über alle Beeinträchtigungen und Änderungen des ursprünglich geplanten Sendeablaufes zu informieren. Dies gilt sowohl für technische Störungen der Sendeleistung während der Ausstrahlung von Werbebeiträgen als auch für Abweichungen vom vorgesehenen Programmablauf. Stellt der IVW-Prüfer fest, dass der Rundfunkveranstalter oder dessen Werbegesellschaft dieser Informationspflicht nicht lückenlos nachgekommen ist, erfolgt eine entsprechende Mitteilung an die hiervon betroffenen Werbekunden und deren Werbeagenturen.
Ein aktuelles Verzeichnis der Mitglieder der IVW-Funkmedienkontrolle und der Veränderungen im Mitgliederbestand sowie Übersichten zu sämtlichen im Jahr 2004 im Rahmen der Funkmedienkontrolle durchgeführten Prüfungen und den festgestellten Beanstandungen mit den Namen der betroffenen Sender stehen auf den Webseiten der IVW.
Erhebung zu den Besucherzahlen der Filmtheater 2004 gestartet
Seit 1959 stellt die IVW in Zusammenarbeit mit der Filmförderungsanstalt (FFA) die Besucherzahlen der deutschen Filmtheater fest. Anfang Februar hat die Erhebung für das "Besucherfrequenzverzeichnis der Filmtheater 2004" mit dem Versand der IVW-Meldeformulare durch die FFA begonnen. Grundlage der Erhebung bilden die verkauften Eintrittskarten, die von den Filmtheaterbetreibern zu den einzelnen Kinosälen für das Jahr 2004 gegenüber der Filmförderungsanstalt abgerechnet wurden. Bis zum 18. März 2005 haben die Filmtheater nunmehr Zeit, der IVW auf den Meldebögen die Besucherzahlen zu bestätigen. Außerdem können die Betreiber für das Jahr 2004 der IVW noch verifizierbare Schließzeiten ihrer Filmtheater nachmelden, die bei der Hochrechnung der Jahresbesucherzahlen berücksichtigt werden. An Stelle der auf diesem Wege festgestellten absoluten Besucherzahlen der einzelnen Kinosäle findet sich dann im Besucherfrequenzverzeichnis für jeden Kinosaal die Einordnung nach Staffeln von je 10 000 Jahresbesuchern. Das Verzeichnis für das Jahr 2004 erscheint voraussichtlich Anfang Mai 2005 und wird ausschließlich an werbungtreibende Firmen, Werbeagenturen, Werbemittler sowie Werbeverwaltungen abgegeben.
Kontakt: Helmut Weber :: 030 - 59 00 99-732
IVW-Personalien
Neue Mitglieder in den IVW-Gremien
Nach dem letzten - im Newsletter 3/2004 vom 4. November gemeldeten - personellen Wechsel waren weitere Änderungen in der Zusammensetzung der IVW-Gremien zu verzeichnen:
IVW-Verwaltungsrat
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels - AGZV - benannte als Nachfolgerin für den ausgeschiedenen Gerhard Stock: Marion Bornemann, Verlagsleiterin Umschau Zeitschriftenverlag Breidenstein GmbH, Brüningstr. 580, 65929 Frankfurt, Tel. 0 69/26 00-6 70, Fax 0 69/26 00-6 59, E-Mail: m.bornemann@uzv.de.
IVW-Organisationsausschuss Online-Medien
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. benannte als Nachfolgerin für den ausgeschiedenen Michael Fuhrmann: Stefanie Lüdecke, Geschäftsführung Quality Channel GmbH, Dovenfleet 5, 20457 Hamburg, Tel. 0 40/3 01 80-5 01, Fax 0 40/3 01 08-5 23, E-Mail: Stefanie_luedecke@quality-channel.de.
Neuer EDV-Mitarbeiter
Auflagenkontrolle
Ausschlüsse
Vom IVW-Verwaltungsrat wurden mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen
wegen nicht richtliniengemäßer Erstattung der Auflagenmeldungen und Beitragsverzugs:
Laudon Allmedia S.L., E-Puerto de la Cruz, mit dem IVW-angeschlossenen
Titel "Nachtlichter Schwerin"
Sportblattz Verlagsgruppe, Frankfurt, mit dem IVW-angeschlossenen Titel "Sportblattz"
wegen nicht richtliniengemäßer Erstattung der Auflagenmeldungen:
"Wir von hier" Magazin-Verlag GmbH, Essen, mit dem IVW-angeschlossenen Titel "Rhein Ruhr-Magazin - Das neue Gesicht der Region"
Neueintragungen und Löschungen im Bestand der IVW-geprüften Presseerzeugnisse
zur aktuellen Übersicht für das 4. Quartal 2004
Nach Erscheinen des Newsletters 1/2005 sind folgende Titel der IVW beigetreten:
Publikumszeitschriften
- Alles für die Frau
- Bob der Baumeister
- haus & wellness
- Mate
- Piste Hamburg
- piste Lübeck Der Bewegungsmelder für Lübeck
- sicher leben & wohnen
Fachzeitschriften
- Cardiovasc
- journal ONKOLOGIE
Kundenzeitschriften
- FLOW
- mkv Apotheken Kombi
Telekommunikationsverzeichnisse
- Kinder Branchenbuch
- Tausendfüßler Verzeichnis für Eltern, Pädagogen & Kinder
Erstmals werden zu diesen Titeln Auflagenzahlen für die Auflagenliste 1/2005 der IVW gemeldet.
Korrekturen, verspätet eingegangene Meldungen, Eigenberichtigungen der Verlage, Prüfungsergebnisse vom 1. bis 31. Januar 2005
zu den wöchentlich bereitgestellten, aktualisierten Datensätzen und der aktuellen Monatsübersicht: hier
Online-Nutzung - Leistungskontrolle von Werbeträgern im Internet
Die Zahlen für Februar 2005 stehen ab Dienstag, den 8. März, 15.00 Uhr zur Verfügung.