3. Jahrgang
Ausgabe Nr. 12 vom 24. November 2006
IVW-Kontrolle der Außenwerbung
Richtlinienänderung zur Ausdehnung der Kontrolle auf Ambient-Medien
Die IVW-Kontrolle der Außenwerbung hat die Aufgabe, das Verfahren der "Qualitätsoffensive" des Fachverbandes Aussenwerbung e.V. (FAW) einer unabhängigen Prüfung zu unterziehen. Hierzu führt die IVW unter anderem stichprobenartig eigene Vor-Ort-Kontrollen der Werbeträger durch. Sie dienen der Feststellung, ob die im Rahmen der "Qualitätsoffensive" des FAW festgestellten Mängel beseitigt sind, insbesondere ob der Abbau der entsprechenden Stellen erfolgt ist. Damit wird dem Interesse der Werbung Treibenden und Agenturen an einer neutralen Leistungskontrolle der Außenwerbung unter der gemeinsamen Aufsicht der Marktteilnehmer Rechnung getragen.
Nach einem Beschluss des IVW-Verwaltungsrats vom vergangenen Montag weitet die IVW zu Jahresbeginn 2007 diese Prüftätigkeit auf die Gratispostkarten-Halter und Indoor-Plakatflächen aus, die seit Sommer des laufenden Jahres als weitere Stellenarten von den Kontrollen der "Qualitätsoffensive" des FAW erfasst werden. Die geänderten "Richtlinien für die IVW-Kontrolle der Außenwerbung" treten zum 1. Januar 2007 in Kraft. Die IVW wird in der Dezember-Ausgabe der "IVW-Praxis" über Bereitstellung des geänderten Regelwerkes in ihrem Internet-Angebot hinweisen und über die Neuerungen weitergehend informieren.
Richtigstellung
Durch die aktuelle Berichterstattung in einem Fachmedium zu diesem Beschluss des IVW-Verwaltungsrat (siehe "Geprüfte Gratispostkarten" in Werben & Verkaufen Nr. 47/2005 vom 23.11.2006 und der entsprechenden Online-Meldung auf www.wuv.de vom selben Tag) ist möglicherweise ein missverständliches Bild entstanden, das wie folgt richtigzustellen ist:
Der Verwaltungsrat hat mit seinem Beschluss vom 20. November 2006 die "Richtlinien für die IVW-Kontrolle der Außenwerbung" und nicht die Satzung der IVW geändert. Die IVW weitet ihre Prüftätigkeit der Außenwerbung - die im Wesentlichen in der Aufsicht über die Kontrollen der "Qualitätsoffensive" des FAW besteht - auf die Stellenarten der Gratispostkarten-Halter und Indoor-Plakatflächen aus. Das Werbemittel "Gratispostkarte" wird als solches weiterhin nicht von einer IVW-Kontrolle erfasst. So wird insbesondere auch - wie es fälschlicherweise in der Berichterstattung anklingt - die zahlenmäßige Verbreitung von Gratispostkarten - etwa über die Feststellung von Kapazitäten der Karten-Halter - nicht von der IVW geprüft.
Kontakt: Helmut Weber :: 030 - 59 00 99 - 732