Die turnusgemäßen Prüfungen der IVW zur einwandfreien Ausstrahlung von Werbespots und Sponsor-Trailern im Hörfunk und Fernsehen konnten für das 1. Halbjahr 2016 erstmalig ohne Beanstandung abgeschlossen werden. Übersichten zu den am Verfahren der Funkmedienkontrolle teilnehmenden Radio- und Fernsehsender sowie zum Stand der Prüfungen werden von der IVW auf ihrer Website veröffentlich und fortlaufend aktualisiert. Direkt nach Abschluss der Prüfung eines Senders wird das Kontrollergebnis - gegebenenfalls mit den Details zu einer Beanstandung - auf der Seite "Ausweisung Funk" bereitgestellt.
Inzwischen übermitteln zwei Drittel der teilnehmenden Sender ihre Nachweise für die Prüfung (u.a. Dispositionslisten, Sendungsmitschnitte) nicht mehr auf dem Postweg, sondern durch Upload auf den IVW-Server.
Nachrichten20.07.2016Funk