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Medienunternehmen, die mit ihrem Werbeträger an einem der Kontrollverfahren der IVW teilnehmen, erwerben damit das Recht, in ihrem Impressum, ihren Preislisten und sonstigen Verkaufsunterlagen zur Akquisition von Werbekunden das IVW-Zeichen zu führen. Das IVW-Zeichen signalisiert dem Werbungtreibenden auf einen Blick, dass die Leistungsdaten des Werbeträgers nach den marktgängigen Standards ermittelt und überprüft wurden und reduziert damit den Kommunikationsbedarf zwischen den Marktteilnehmern in einem nicht zu unterschätzenden Maße.
Der Anschluss eines Werbeträgers zur IVW ist durch ein formelles Aufnahmeverfahren geregelt. Die einzelnen IVW-Richtlinien für die Mediengattungen Presse, Funk, Online, Kino und Außenwerbung sowie für die Kontrolle der Werbeträgerleistung von Events am Veranstaltungsort enthalten hierzu die jeweiligen Bedingungen. Die grundlegende Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist, dass die Verbreitung des Mediums als Werbeträger nachprüfbar sein muss.