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Jeweils im Februar und im August veröffentlicht die IVW an dieser Stelle die Ergebnisse ihrer Funkmedien-Kontrolle aus dem zurückliegenden Halbjahr.
Nach den Richtlinien für die Durchführung der Funkmedien-Kontrolle sind die Rundfunkveranstalter und Werbegesellschaften verpflichtet, ihre Werbekunden über alle Beeinträchtigungen und Änderungen des ursprünglich geplanten Sendeablaufes zu informieren.