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Die IVW - Ziele und Aufgaben
Als Einrichtung zur wirtschaftlichen Selbstverwaltung hat die IVW den Zweck, die Wahrheit und Klarheit im Werbewesen zu fördern. Dabei verfolgt die IVW zwei Zielrichtungen: Zum einen stellt sie Werbe- und Mediaplanern objektiv ermittelte Verbreitungsdaten der Werbeträger zur Verfügung und gibt den Werbekunden Sicherheit über die vertragsgemäße Durchführung ihrer Werbeaufträge. Zum anderen ermöglicht die Arbeit der IVW den fairen Leistungswettbewerb der Medien untereinander.
Die Tätigkeit der IVW erfasst nahezu die gesamte Angebotspalette von Werbeträgern in Deutschland. Mit ihren jeweils
medienspezifischen Kontrollverfahren beschafft und veröffentlicht die IVW vergleichbare Unterlagen über die Verbreitung einzelner Werbeträger. Seit ihrer Gründung im Jahre 1949 ist die Tätigkeit der IVW mehrfach um neue Kontrollverfahren erweitert worden.
In chronologischer Reihenfolge ihrer Einführung erstrecken sich die Aufgaben der IVW im Einzelnen
- seit 1950 bei Verlagen auf die Feststellung der für Zeitungen, Zeitschriften und weitere periodische Presseerzeugnisse nachgewiesenen Auflagen (seit Januar 2003 werden hierbei auch die Verbreitung digitaler Versionen von Presseerzeugnissen - so genannte "ePaper" - berücksichtigt),
- seit 1959 bei Filmtheatern auf die Feststellung der nachgewiesenen Besucherzahlen,
- seit 1965 bei Unternehmen für Außenwerbung auf die Feststellung der nachgewiesenen Anschlagstellen,
- seit 1971 bei Verlagen von Tageszeitungen auf die Feststellung der regionalen Verbreitung der verkauften Auflagen,
- seit 1974 bei Verlagen von Fachzeitschriften auf die Feststellung der nachgewiesenen Strukturanalysen der Empfängerschaft,
- seit 1994 bei Hörfunk und Fernsehen auf die Feststellung der ordnungsgemäßen Ausstrahlung von Werbespots,
- seit 1996 bei Verlagen von Zeitungen und Zeitschriften mit wöchentlicher und weniger als wöchentlicher Erscheinungsweise auf die zusätzliche Feststellung der nachgewiesenen heftbezogenen Auflagen,
- seit 1997 bei Anbietern von Online-Werbeträgern auf die Feststellung der nachgewiesenen Zugriffe auf ihre Online-Angebote; seit Oktober 2004 schlüsselt die IVW hierbei die Gesamtnutzung der einzelnen Online-Angebote entsprechend ihrer Zusammensetzung nach Seiteninhalten in sieben Haupt- und über 50 Unterkategorien weiter auf,
- seit 1998 bei Filmtheatern auf die Feststellung der ordnungsgemäßen Vorführung von Werbefilmen in Kinos.
- seit 2007 bei Veranstaltungen auf die Feststellung der Anzahl ausgegebener Eintrittskarten sowie der Anzahl der eingelassenen Besucher


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