Der IVW-Verwaltungsrat IVW hat eine Reihe von Beschlüssen gefasst, die mit sofortiger Wirkung beziehungsweise am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Dabei werden die Mitgliedsbeiträge für die Teilnahme an den Verfahren der Auflagenkontrolle von Presseerzeugnissen neu festgesetzt, einzelne Regularien für die Auflagenprüfung von ePaper-Ausgaben sowie im Meldeverfahren Paid Content geändert und im Online-Bereich ein neues Angebot kostenpflichtiger Serviceleistungen geschaffen. Hierzu die folgende Übersicht:
Mitgliedsbeiträge der Auflagenkontrolle
Nach mehr als einer Dekade steigen zum 1. Januar 2016 erstmalig die Beiträge für die IVW-Auflagenprüfung von Presseerzeugnissen. Die Beitragssätze werden für die kommenden vier Jahre um fünf Prozent angehoben. Die Erhöhung erstreckt sich im Einzelnen auf die Beitragsordnungen für die Meldung von Quartalsauflagen (Tageszeitungen; Zeitschriften / Wochenzeitungen / Supplements und Kalender; Kundenzeitschriften), die Teilnahme am System heftbezogener Auflagenmeldungen und die Teilnahme an der Verbreitungsanalyse Tageszeitungen.
Richtlinienänderung ePaper
Die Kontrolle der Auflagen von ePaper-Ausgaben der von der IVW geprüften Presseerzeugnisse war bislang an die Bedingung geknüpft, dass der Verlag das vollständige Herunterladen der digitalen Ausgaben anbietet. Diese Regel wurde aus den ePaper-Richtlinien gestrichen und die Verlage von der Verpflichtung befreit, zu ePaper-Ausgaben Dateien für den Download vorzuhalten. Entscheidend für diese Regeländerung war, dass die seit 2003 bestehende Anforderung als ein zwingendes Kriterium an ein digitales Werbeträgerangebot heute nicht mehr zeitgemäß ist. Einerseits sind die Nutzer im Zeitalter der Datenflats ohnehin permanent online. Zum anderen entsteht in einzelnen Segmenten ein zunehmendes Volumen an „Schwarzverbreitung“ zu Lasten der Verlage, beispielsweise durch die Weiterleitung von PDF-Dateien. Die an der Richtlinienänderung beteiligten Kreise sind sich darüber einig, dass durch den Verzicht auf die Download-Bedingung die Qualität der Erfassung der ePaper-Verbreitung nicht beeinträchtigt wird.
Richtlinienänderung im Meldeverfahren Paid Content
Durch die Änderungen der Richtlinien für das Meldeverfahren Paid Content wurden die Vorgaben zur Berechnung der Meldewerte präzisiert. Damit wird bei den Einzel-Inhalts-Nutzungsrechten die Vergleichbarkeit zwischen mehreren Angeboten gesichert und bei den Abo-Inhalts-Nutzungsrechten die korrekte Abbildung der Abonnentenbestände ermöglicht.
Neues kostenpflichtiges Serviceangebot im IVW-Online-Bereich
Das Leistungsangebot der IVW-Online wird durch zusätzliche kostenpflichtige Prüfmöglichkeiten und Services ergänzt:
- So genannte Auftragsprüfungen für Apps und Connected TV-Apps eröffnen Anbietern die Möglichkeit, unabhängig von einer durch die IVW initiierten Aufnahme- oder Turnusprüfung den Status der Konformität einer App mit den IVW-Richtlinien zu jedem Zeitpunkt überprüfen zu lassen (beispielsweise als Check vor Markteinführung oder vor einer offiziellen Aufnahmeprüfung).
- Korrekturen der erfassten Nutzungsdaten von Digital-Angeboten:
Bei mangelbehafteter Zählung oder Kategorisierung von Digitalangeboten kann (im Rahmen der Zulässigkeitsvoraussetzungen) in vielen Fällen noch durch eine IVW-Korrektur die Ausweisung der Messdaten sichergestellt werden. Dabei richtet sich die Höhe der Aufwandserstattung nach der Menge der betroffenen Codes. - Vorgehensweise im Falle der Änderung von Angebotskennungen.
- Persönliche Beratungstermine bei erhöhtem Informationsbedarf zur Konformität oder Prüfung von Digital-Angeboten - auf Wunsch auch beim Anbieter vor Ort. Weitere Details zu Inhalt und Umfang der neuen Prüf- und Serviceangebote im IVW-Online-Bereich: IVW-Service-Gebühren.