9. Jahrgang
Ausgabe Nr. 2 vom 30. Januar 2012
Auflagenkontrolle
Neue Regeln für die Meldung von ePaper-Ausgaben zur IVW-Auflage
Zum Jahresbeginn hat der IVW-Verwaltungsrat in schriftlicher Abstimmung eine Neufassung der "Ergänzenden Bestimmungen zu den Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle - ePaper-Ausgaben" verabschiedet. Das geänderte Regelwerk tritt zum 1. April 2012 in Kraft. Beginnend mit der Erhebung für das 2. Quartal 2012 müssen die Verlage künftig für die Auflagenmeldung an die IVW ihre ePaper-Verkäufe auf Grundlage der neuen Bestimmungen erfassen und den Auflagenkategorien Abonnement, Sonstiger Verkauf und Einzelverkauf zuordnen. Die IVW wird von da an die verkaufte Auflage von Zeitungen und Zeitschriften in Summe mit dem gemeldeten Absatz der zugehörigen ePaper-Ausgaben veröffentlichen; außerdem werden die anteiligen Verkäufe der digitalen Ausgaben dann in zusätzlichen Rubriken "davon ePaper" ausgewiesen.
Der vollständige Text der neugefassten Bestimmungen, eine vergleichende Übersicht von alter und neuer Fassung, die sämtliche Änderungen herausstellt und erläutert sowie weitergehende Detailinformationen zu den Auswirkungen auf die Meldeverfahren und Prüfungen der Auflagenkontrolle wurden den IVW-Mitgliedern per Rundschreiben auf dem Postweg zur Verfügung gestellt. Dieses Info-Paket kann auch über die Webseite der Prüfgemeinschaft abgerufen werden: http://daten.ivw.eu/download/pdf/Mitgliederinfo_ePaper_25_01_2012.pdf
Im Wesentlichen beinhalten die Änderungen im Regelwerk zusätzliche und präzisierte Vorgaben zur künftigen zusammenfassenden Ermittlung, Rubrizierung und Meldung der verkauften Auflage von Presseerzeugnissen, die sowohl aus dem Absatz gedruckter Exemplare als auch dem elektronischen Vertrieb identischer ePaper-Versionen besteht.
Zur Preisgestaltung für den Verkauf der Zugangsrechte auf ePaper-Ausgaben gibt es zum Regelwerk neue Durchführungsbestimmungen. Sie enthalten Vorgaben zur Mindesthöhe der Verkaufspreise von ePaper-Versionen, die an die Copy- und Abo-Preise der Printausgabe gekoppelt sind.
Schließlich gibt es Änderungen in den Anforderungen an die Nachweise zu den ePaper-Verkäufen, die der Verlag für die IVW-Prüfung vorlegen muss. Hier wird durch die Neufassung der Bestimmungen sichergestellt, dass zu allen gängigen elektronischen Vertriebswegen - einschließlich der digitalen Angebotsplattformen von Dienstleistern, über die ePaper-Verkäufe getätigt werden - vom Verlag ausreichende Nachweise beigebracht werden können.