16. Jahrgang - Ausgabe Nr. 8 vom 17. Dezember 2019
In der heutigen IVW-Newsletter-Ausgabe haben wir folgende Themen für Sie:
- Neue IVW-Spitze
Parteina im Ruhestand - Kuhlmann alleiniger Geschäftsführer
Entflechtung von IVW und ZAW - Verwaltungsrat weitet Auflagenkontrolle der ePaper auf Kundenzeitschriften und weiteren Vertriebsweg aus
- Neues Layout: Regel-Leitfaden IVW-Auflagenkontrolle
- Heftmeldeplan 2020 veröffentlicht
Und wie gewohnt finden Sie außerdem aktuelle Übersichten zu
Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen
Ihr Team der IVW-Geschäftsstelle
Beschreibung
IVW Neujahrgrüße für das 2020
Titel
Neue IVW-Spitze
Parteina im Ruhestand - Kuhlmann alleiniger Geschäftsführer
Nach 11 Jahren als gemeinsamer Hauptgeschäftsführer der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW) e. V. und des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) e.V. tritt Manfred Parteina zum Jahreswechsel in den Ruhestand.
Mit dem Ausscheiden von Manfred Parteina werden IVW und ZAW organisatorisch entflochten: Andreas F. Schubert (in Personalunion Präsident von IVW und ZAW) hat Dr. Kai Kuhlmann zum alleinigen Geschäftsführer an die Spitze der IVW berufen.
Beschreibung
Foto Newsletter
Titel
Titel
Kuhlmann war zunächst Leiter des Digital-Bereichs, ab Mitte 2014 zusätzlich stellvertretender Geschäftsführer und ist seit September 2017 mit der Leitung der IVW betraut. Als nunmehr alleiniger Geschäftsführer wird Dr. Kai Kuhlmann künftig direkt an Präsident Andreas F. Schubert berichten, der den Vorsitz des IVW-Verwaltungsrats innehat.
Entflechtung von IVW und ZAW
Die IVW wurde 1949 unter dem Dach des ZAW gegründet und im Jahr 1955 als eingetragener Verein rechtlich selbstständig. Die enge Anbindung an den ZAW blieb jedoch erhalten. So fand das operative Geschäft beider Organisationen bisher in einer Bürogemeinschaft unter einem gemeinsamen Hauptgeschäftsführer statt.
Nach der Neuordnung ihrer Geschäftsführungen werden IVW und ZAW künftig als eigenständige Einrichtungen geführt.
An den gemeinsamen Themen wird die IVW ab Januar 2020 als Mitglied im ZAW mit den Spitzenverbänden der deutschen Werbewirtschaft weiterarbeiten.
Kontakt: Gerhard Gosdzick
Tel.: 030-590099-737
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Korrekturen der Auflagenmeldungen
Seit Erscheinen des letzten Newsletters wurden folgende Print-Titel korrigiert. Die weitergehenden Informationen erhalten Sie durch Klick auf den jeweiligen Link in der Spalte Kalenderwoche (KW):
Gattung | Titel | Quartal | Korrekturart | KW |
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Supplements | crescendo themenspecial | 3/2019 | NM | 49/50 |
Publikumszeitschriften | Joy | 3/2019 | VK | 48 |
Madame | 3/2019 | VK | 49/50 | |
Women's Health (klassisches und Pocketformat) | 3/2019 | VK | 48 | |
Women's Health (klassisches und Pocketformat) davon ePaper | 3/2019 | VK | 48 | |
Fachzeitschriften | BANKINGNEWS | 3/2019 | NM | 48 |
K-PROFI | 1/2019 | VK | 49/50 | |
trans aktuell | 3/2019 | VK | 48 |
Korrekturart: Prüferkorrektur (PK); Verlagskorrektur (VK); Nachmeldung (NM); Eigenkorrektur durch die IVW (EK)
Verwaltungsrat weitet Auflagenkontrolle der ePaper auf Kundenzeitschriften und weiteren Vertriebsweg aus
Auf Vorschlag des IVW-Organisationsausschusses Presse hat der IVW-Verwaltungsrat am 29. November 2019 im schriftlichen Umlaufverfahren die folgenden Beschlüsse gefasst:
ePaper-Ausgaben von Kundenzeitschriften
Verlage können der Auflagenkontrolle ab sofort elektronische Ausgaben von Kundenzeitschriften unterstellen und ihre ePaper-Verkäufe in ihre Auflagenmeldung an die IVW aufnehmen. Hierfür hat das Gremiun entsprechende Änderungen an den "Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle von Kundenzeitschriften" vorgenommen.
E-Mail-Verbreitung verkaufter ePaper meldefähig
Ab dem 4. Quartal 2019 können die Verlage nunmehr auch verkaufte ePaper-Ausgaben der IVW melden, wenn sie mittels einer personalisierten E-Mail dem Bezieher zugänglich gemacht werden. Dazu wurden die "Ergänzenden Bestimmungen zu den Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle - ePaper-Ausgaben" aktualisiert und neue Durchführungsbestimmungen in den Regel-Leitfaden zur IVW-Auflagenkontrolle übernommen.
Zu den Details und Erläuterungen der gefassten Beschlüsse
Neues Layout: Regel-Leitfaden IVW-Auflagenkontrolle
Im Regel-Leitfaden werden fortlaufend Änderungen der Richtlinien, neue Durchführungsbestimmungen zur Auslegung der Regularien und Praxisregeln zur IVW-Auflagenkontrolle dokumentiert. Der Regel-Leitfaden bietet den IVW-Mitgliedsverlagen damit praktische Orientierung für die richtliniengemäße Zuordnung von Exemplaren zu den definierten Auflagensparten und die dafür erforderlichen Nachweise zur Vorbereitung der Auflagenprüfung.
Um den Anwendern ein schnelleres Auffinden der gesuchten Informationen zu ermöglichen, wurde das Layout des Regel-Leitfadens neu strukturiert: So sind die Abschnitte aus IVW-Richtlinien – auf die im Folgenden Bezug genommen wird - jetzt grau unterlegt; neue, aktualisierte oder wegfallende Bestimmungen und Regeln werden farblich bzw. optisch markiert hervorgehoben.
Zur aktuellen Version des Regel-Leitfadens
Heftmeldeplan 2020 veröffentlicht
Der Terminplan 2020 für die Erst- und Abschlussmeldung der heftbezogenen Auflagenkontrolle steht für alle teilnehmenden Verlage und am Verfahren Interessierten zum Abruf bereit.
Änderungen im Titelbestand, Verschiebungen bei den Erstverkaufstagen und den Terminen für die Erst- und Abschlussmeldungen werden - nach entsprechender Mitteilung der Verlage an die IVW - umgehend erfasst und in Updates des Meldeplans veröffentlicht.
Der Heftmeldeplan 2020 ist als Excel-Tabelle im XLSX-Format sowie als CSV-Datei (mit Semikolon-getrennten Daten zur Weiterverarbeitung) hier zum Download verfügbar.
Kontakt: Seda Ataman
Tel.: 030-590099-726
E-Mail schreiben
Termine
16.12.2019, Montag bis 20.12.2019, Freitag
Bereitstellung Meldeformulare 4. Quartal 2019, Print (Quartalsauflagen)
16.12.2019, Montag
Meldeschluss für November 2019, Paid Content
17.12.2019, Dienstag
Ausweisung für November 2019, Paid Content
09.01.2020, Donnerstag
Veröffentlichung der Nutzungsdaten vom Dezember 2019, Digital
14.01.2020, Dienstag
Meldeschluss 4. Quartal 2019, Print (Quartalsauflagen)
14.01.2020, Dienstag
Meldeschluss für Dezember 2019, Paid Content
15.01.2020, Mittwoch
Ausweisung für Dezember 2019, Paid Content
17.01.2020, Freitag (voraussichtlich)
Online-Bereitstellung Auflagenzahlen 4. Quartal 2019, Print (Quartalsauflagen)
27.01.2020, Montag bis 31.01.2020 Freitag
Versand der Meldeformulare für die Erfassung der Kino-Besucherzahlen, Kino
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