Die Kontrolle von Online-Angeboten zählt seit 1997 zu den Aufgaben der IVW. Von der Prüfgemeinschaft werden seitdem auch Daten zur Nutzung von Werbeträgern im Internet festgestellt. Die IVW-Kontrolle der Online-Medien erfolgt zum einen durch die Überwachung der technischen Angebotsstrukturen. Zum anderen beaufsichtigt die IVW die Messung des von Nutzern verursachten Datenverkehrs auf den der Kontrolle angeschlossenen Online-Werbeträger.
Die Bedingungen und Regeln für die Kontrolle der Online-Angebote und ihrer Aufnahme zum Prüfverfahren sind in den entsprechenden Richtlinien [1] festgelegt. Die für die IVW-Kontrolle notwendige Messung der Online-Nutzung erfolgt mit dem "Skalierbaren Zentralen Messsystem" [2] (SZM) im externen Messbetrieb. Für die Kontrolle eines Online-Angebots ist deshalb neben der IVW-Mitgliedschaft [3] zusätzlich die gesonderte Beauftragung derLinks in diesem Text:
[1] http://ivw.eu/index.php?menuid=25&reporeid=14
[2] http://ivw.eu/index.php?menuid=30&reporeid=95
[3] http://ivw.eu/index.php?menuid=12&reporeid=101
[4] http://www.infonline.de
| IVW - Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V. |
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