Die Auflagenmeldungen für das 2. Quartal 2015 der am Kontrollverfahren teilnehmenden Printmedien müssen richtliniengemäß bis Dienstag, 14. Juli 2015 bei der IVW vorliegen.
Die Online-Bereitstellung der Daten erfolgt am Montag, 20. Juli 2015. Die Meldeformulare wurden in der 24. KW 2015 verschickt.