Den vielen Lockerungen im öffentlichen Leben zum Trotz belastet die Corona-Pandemie weiterhin das wirtschaftliche Geschehen in Produktion, Dienstleistung und Handel. Auch Verlage von Zeitungen und Zeitschriften und ihre Partner im Pressevertrieb müssen aktuell noch Beeinträchtigungen hinnehmen. Hiervon sind vor allem der Vertrieb von Bordexemplaren und Lesezirkelmappen, der Wechselversand von Fachzeitschriften sowie das Auslegen von Freiexemplaren auf Messen und anderen Großveranstaltungen betroffen.
An der zurückliegenden Auflagenerhebung für das 2. Quartal 2020 – das ganz im Zeichen der zuvor in den letzten März-Wochen eingeführten Corona-Beschränkungen stand – hat sich die weit überwiegende Mehrheit der Mitgliedsverlage beteiligt und ihre Meldepflicht gegenüber der IVW durch Abgabe ihrer aktuellen Quartalsauflagen erfüllt.
Der IVW-Organisationsausschuss Presse hat deshalb am 11. August beschlossen, die Auflagenerhebung auch für das 3. Quartal 2020 ohne Einschränkungen stattfinden zu lassen. Damit müssen die Mitgliedsverlage wie gewohnt über den gesamten Erhebungszeitraum alle im Quartal erschienenen Ausgaben zur Ermittlung des Quartalsdurchschnitts heranziehen.
Verlage können nur noch in Ausnahmefällen von der gesamten Meldung absehen. Hierfür muss der Verlag der IVW schriftlich seine Gründe darlegen.
Die IVW bittet ihre Mitgliedsverlage jedoch aus organisatorischen Gründen darum, sie erst nach Beginn der Erhebung, d.h. nach der Benachrichtigung der IVW zur Freischaltung der Meldeplattform wegen des Aussetzens von der Quartalsmeldung anzuschreiben; dafür reicht dann eine formlose Nachricht unter kurzer Angabe der Gründe an support@ivw.de.
Für die Mitgliedsverlage der IVW bedeutet das im Einzelnen:
- Sie erhalten nach dem bekannten Terminplan die Nachricht, dass die Meldeplattform zur Abgabe der Auflagenmeldung geöffnet ist. Die Ermittlung des Quartalsdurchschnitts je Auflagenkategorie erfolgt nach dem gewohnten Muster.
- Erst nach Öffnung der Meldeplattform nimmt die IVW Mitteilungen von Mitgliedsverlagen entgegen, die – unter kurzer Angabe von Gründen – mit ihrer Quartalsmeldung aussetzen möchten (bitte ausschließlich an support@ivw.de senden).
- Auflagenmeldeschluss für das 3. Quartal 2020 ist Mittwoch, der 14. Oktober 2020.
- Zu Titeln, zu denen die Verlage keine Auflagenzahlen für das 3. Quartal 2020 melden können, wird – nach einer entsprechenden Mitteilung des Verlags an support@ivw.de – in den IVW-Veröffentlichungen der Hinweis aufgenommen "Wegen besonderer Umstände keine Meldung (Corona)".
- Werden keine Auflagenzahlen gemeldet und der IVW vom Verlag zuvor auch kein begründeter Wunsch nach einem Corona-Sonderhinweis übermittelt, wird der Hinweis "Auflagenmeldung nicht eingetroffen" ausgewiesen.
Die Auflagenzahlen für das 3. Quartal 2020 wird die IVW voraussichtlich am Mittwoch, den 21. Oktober 2020 veröffentlichen.
Kontakt:
support@ivw.de