In seiner diesjährigen Jahresversammlung hat der IVW‐Verwaltungsrat am 26. Mai beschlossen, die Gebührenordnung für kostenpflichtige Serviceleistungen der IVW zu ergänzen:
Ab 1. Juli 2021 wird von der IVW eine einmalige Einrichtungsgebühr für neue Multi-Angebote erhoben.
Die Einführung der neuen Gebühr wurde notwendig, weil nach Einschätzung der IVW‐Geschäftsstelle von einer weiter andauernden Abwanderung von Single‐Angeboten hin zu neuen oder bestehenden Multi‐Angeboten ausgegangen werden muss. Der Berechnungsmodus für die Höhe der Einrichtungsgebühr ist in der neuen Übersicht zu den IVW-Service-Gebühren zu entnehmen.
Sobald die der IVW-Kontrolle angeschlossenen Digital-Angebote auf ein neues datenschutzkonformes Messsystem umgezogen sind, wird der Organisationsausschuss Online-Medien der IVW Beratungen zu einer weitergehenden Reform der Regularien für Multi‐Angebote aufnehmen. Das Gremium wird dann prüfen, wie die Beitragsordnung langfristig im Bereich der Multi‐Angebote zu gestalten ist, dass die IVW‐Geschäftsstelle kostendeckend in diesem Prüfbereich arbeiten kann.