Nach der Überprüfung der bereits mit der Meldung der Besucherzahlen für das Besucherfrequenzverzeichnis 2014 eingereichten FFA-Jahreskontoauszüge wurden von der IVW zu den weiteren Leinwänden die Kontoauszüge angefordert und mit den Meldungen der Kinobetreiber abgeglichen.
Die IVW musste für die Leinwände eines Kinobetreibers an den gemeldeten Besucherzahlen Korrekturen vornehmen. Dies führte teilweise zu Änderungen in der Zuordnung von Leinwänden zu den Besucherfrequenzstaffeln. Das Besucherfrequenzverzeichnis wurde entsprechend geändert und die von den Korrekturen betroffenen Leinwände im Verzeichnis gekennzeichnet.
Drei Kinobetreiber kamen der wiederholten Aufforderung, die FFA-Jahreskontoauszüge zur Prüfung einzureichen, nicht nach. Die zuständigen Werbeverwaltungen wurden hiervon in Kenntnis gesetzt.