Aufnahmeverfahren
Die Bedingungen für die IVW-Aufnahme eines paid-content-Produkts sowie das Aufnahmeverfahren richten sich nach den Richtlinien für die Erfassung, Meldung und Prüfung kostenpflichtiger digitaler Nutzungsrechte im Meldeverfahren Paid Content, Kapitel I. und II. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über unser Online-Medien-Interface. Ein Anleitung zur Anmeldung finden Sie rechts unter „Downloads“.
Meldeverfahren und Kenngrößen
Die quantitative Werbeträgerleistung entsteht durch den Verkauf der digitalen Nutzungsrechte und wird in der Kenngröße "digitales tagesdurchschnittliches Nutzungsrecht" dargestellt. Diese Kenngröße teilt sich in die Gruppen digitale Einzel-Nutzungsrechte und digitale Abo-Nutzungsrechte, die als Tagesdurchschnitte pro Monat gemeldet werden.
Die Meldung erfolgt durch den Anbieter auf dem Wege der elektronischen Datenübermittlung zu den festgelegten Meldeterminen.
Prüfung
Die Prüfungen für gemeldete paid-content-Angebote erfolgen grundsätzlich zweimal jährlich. Sie dienen der Feststellung der Verkäufe der digitalen Nutzungsrechte und der richtliniengemäßen Erstattung der Meldungen. Die Prüfungen können in der IVW-Geschäftsstelle und - zur Kontrolle der Verkaufserlöse - in den Geschäftsräumen des Anbieters durchgeführt werden.
Der Anbieter verpflichtet sich, alle zur Erstellung der Meldung und zum Nachweis der Richtigkeit erforderlichen Unterlagen auf Anforderung am Ort der Prüfung und zu dem festgelegten Prüftermin vollständig vorzulegen.
Veröffentlichung
Die Veröffentlichung der richtliniengemäß gemeldeten Daten des Vormonats erfolgt monatlich an dem Werktag, der unmittelbar auf den Meldetermin folgt. Die Ergebnisse werden zum Online-Abruf im Internet-Angebot der IVW bereitgestellt. Hier gelangen Sie zur Paid Content Ausweisung