Anders als das klassische ePaper – das nach IVW-Definition die digitale Ausgabe eines Pressetitels ist, die mit ihrem Print-Pendant nach Inhalt und Layout übereinstimmt - muss das extended ePaper für eine Teilnahme an der Auflagenkontrolle der IVW weit weniger strikte Voraussetzungen erfüllen.
Extended ePaper unterliegen mit Blick auf Inhalte, Formate und Funktionalitäten keinerlei Beschränkungen. Sie können also umfangreiche technische und inhaltliche Anreicherungen aufweisen:
- neben Aktualisierungen redaktioneller Inhalte auch neue Themen oder Umfangserweiterungen,
- Audiofiles, Animationen, Bewegtbilder, App-Schaltflächen etc. zu redaktionellen Textinhalten,
- Modifikationen werblicher Inhalte jeglicher Art, z. B. interaktive Werbeformen.
Grundvorausetzung für die Aufnahme eines extended ePapers ist jedoch, dass es hinsichtlich seines Erscheinungsbildes (Wortmarke, Logo) und redaktionellen Konzepts (d.h. ihrer thematischen Ausrichtung und Themenbreite) einer von der IVW-Auflagenkontrolle bereits erfassten Zeitung oder Zeitschrift derselben Medienmarke klar zuzuordnen ist. Wie das klassische ePaper muss dabei auch das extended ePaper von anderen kostenpflichtigen Digital-Angeboten zu Printmarken der Verlage abgegrenzt werden, für die das Meldeverfahren Paid Content der IVW offensteht.
Die zertifizierten Auflagenzahlen der extended ePaper werden innerhalb der Datenbank für die IVW-Gesamtzahl (Publishing Digital | Print) veröffentlicht (zu den weitergehenden Infos). Dargestellt wird die verbreitete Auflage, aufgegliedert nach Abonnements, Einzelverkauf, Bordexemplaren, Sonstigem Verkauf und Freistücken sowie bei den Kundenzeitschriften zusätzlich nach Verkäufen zur Weitergabe und bei den Supplements nach Supplementverkauf.
Für die Auflagenkontrolle der extended ePaper gelten seit dem 1. Januar 2022 neue IVW-Richtlinien. Das Regelwerk, die Beitragsordnung und das Anmeldeformular für die IVW-Zertifikate können über den Dokumente im Kasten rechts auf dieser Seite aufgerufen werden.