Neue Durchführungsbestimmungen:
Verkäufe von ePaper-Exemplaren über Lizenzen können in den Rubriken Abonnement und Sonstiger Verkauf gemeldet werden
Der IVW-Organisationsausschuss Presse hat am 29. Oktober 2019 Durchführungsbestimmungen beschlossen, die es den Verlagen grundsätzlich ermöglicht, ePaper-Verkäufe über Lizenzen (Nutzungsrechte) in ihre Auflagenmeldung an die IVW aufzunehmen.
Vorab müssen sich die Verlage hierfür mit der IVW-Geschäftsstelle in Verbindung setzen und Unterlagen zur Verfügung stellen, mit denen sie der IVW künftig ihre Lizenzverkäufe von ePaper-Nutzungsrechten im Abonnement oder im Sonstigen Verkauf nachweisen wollen. Sobald der Verlag von der IVW dann eine schriftliche Bestätigung erhalten hat, kann er die verkauften Nutzungsrechte aus ePaper-Lizenzen in seine Auflagenmeldungen aufnehmen.
Zur meldefähigen Lizenzverbreitung von ePaper-Ausgaben zählen alle Vereinbarungen, in denen ein Unternehmen für seine Mitarbeiter von einem Verlag eine vertraglich festgehaltene Anzahl von Nutzungsrechten von ePaper-Ausgaben eines Printobjekts gegen Entgelt erwirbt.
Detaillierte Anforderungen und Vorgaben für die korrekte Rubrizierung von ePaper-Exemplaren aus Lizenzverkäufen im Abonnement oder Sonstigen Verkauf sind im Regel-Leitfaden IVW-Auflagenkontrolle (Version 18) im Abschnitt 5.2. enthalten.
Kontakt: Birgit Rüdiger
Tel.: 030-590099-728
E-Mail: ePaper@ivw.de