Zum 1. Januar 2016 ändern sich die Jahresmitgliedsbeiträge für die Teilnahme von ePaper-Ausgaben an der IVW-Auflagenkontrolle. Bislang hat die IVW hierfür den Verlagen einen jährlichen Pauschalbetrag von 300 Euro berechnet. Den pauschalen Jahresmitgliedsbeitrag für die Auflagenprüfung einer ePaper-Ausgabe wird die IVW letztmalig für das laufende Jahr 2015 erheben.
Danach gilt die "Beitragsordnung für Anbieter von ePaper-Ausgaben". Darin wird der Jahresmitgliedsbeitrag in der Unterscheidung von Zeitungen und Zeitschriften nach jeweils drei gestaffelten Beitragssätzen festgelegt. Zudem wird künftig bei der Neuanmeldung einer ePaper-Ausgabe ein Aufnahmebeitrag erhoben.
Die Beitragsordnung für Anbieter von ePaper-Ausgaben wurde in Abstimmung mit den Verlegerverbänden erarbeitet und vom IVW-Verwaltungsrat einstimmig beschlossen.