Diese Verlagshäuser wollen ihre grundlegende Werbeträgerleistung künftig ausschließlich mit IVW-geprüften Quartalsauflagen nachweisen
Die IVW verzeichnet die Abmeldungen der drei führenden deutschen Nachrichtenmagazine und einer Wochenzeitung vom Verfahren der heftbezogenen Auflagenmeldungen zum 31.12.2018. Damit verabschieden sich die Verlage von der seit über zwei Jahrzehnten geübten Praxis, für ihre Titel neben der IVW-Quartalsauflage - den viermal im Jahr von der IVW erhobenen durchschnittlichen Auflagenzahlen für eine Ausgabe pro Quartal - dem Werbemarkt zusätzlich die Auflagen zu jeder einzelnen Heftausgabe bereitzustellen.
In Gesprächen mit der IVW-Geschäftsführung begründen die Verlage ihren Schritt unter anderem damit, sich künftig bei der Vermarktung ihrer Produkte auf IVW-geprüfte Quartalszahlen konzentrieren zu wollen. Ein weiterer Aspekt sei die Notwendigkeit zur Kostenreduzierung auf allen Ebenen, nachdem sich die Erlösströme verschoben haben. Aber auch die teils negative Berichterstattung sei in der Vermarktung der einzelnen Werbeträger nicht förderlich.
Die IVW-Geschäftsführung hat die Delegierten im Organisationsausschuss Presse über die Abmeldungen informiert. In einer ersten Reaktion wiesen Vertreter der Werbungtreibenden und der Mediaagenturen auf die nach wie vor hohe Bedeutung IVW-geprüfter Heftauflagen hin: Sie gelten weiterhin als verlässliche Bezugsgröße im Einkauf und für die Abrechnung von Anzeigenschaltungen auf der Grundlage garantierter Auflage.
Das Verfahren der heftbezogenen Auflagenmeldungen wird seit 1996 von der IVW angeboten. Als zusätzliches Verfahren der Auflagenkontrolle ermöglicht es seither die Verfolgung der Auflagenentwicklung über kurze Zeiträume. Für Anzeigenkunden und Agenturen sind die Heftauflagen die klare Basis für die Abrechnung von Werbeschaltungen bei Auflagenminderung, für die Verlage sind sie der Standard im fortlaufenden Benchmarking ihrer Titel mit denen der Mitbewerber.
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Gerhard Gosdzick
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