Die IVW erhebt seit 1996 heftbezogene Auflagen und stellt seitdem dem Werbemarkt neben den Durchschnittswerten der Quartalsauflagen auch geprüfte Auflagenzahlen einzelner Ausgaben von Presseerzeugnissen zur Verfügung. Die Heftauflagen ermöglichen den Werbungtreibenden und Agenturen die Beurteilung der Werbeträgerleistung einzelner Titel in kürzeren Zeiträumen und die entsprechende Feinabstimmung ihrer Mediapläne. Sie werden zudem als zuverlässige Grundlage zur Abrechnung von Anzeigenaufträgen bei Auflagenminderungen heranzogen.
Das Verfahren der heftbezogenen Auflagenkontrolle steht allen Zeitungen und Zeitschriften offen, die nicht häufiger als einmal pro Woche erscheinen - vorausgesetzt, sie nehmen bereits an den IVW-Prüfungen der Quartalsauflagen teil.
Zum Ende des Jahres 2017 meldeten 38 Verlage der IVW die Heftauflagen zu 108 Presseerzeugnissen. Nach Printgattungen aufgeschlüsselt überwiegt dabei deutlich die Publikumspresse mit 105 Titeln. Außerdem waren jeweils ein Supplement, eine Kundenzeitschrift und eine Wochenzeitung der heftbezogenen Auflagenkontrolle der IVW angeschlossen.
Die heftbezogenen Auflagenzahlen fußen auf einer Erstmeldung (spätestens zum Dienstag der vierten Woche nach Angebotsende der jeweiligen Titelgruppe) und einer Abschlussmeldung (spätestens sechs Monate nach Angebotsende). Diese verbindlichen Termine werden den Verlagen in einem Meldeplan für ein Jahr im Voraus bekannt gegeben. Die Verlage müssen der IVW dann regelmäßig ihre Meldungen ohne weitere Aufforderung übermitteln. Seit Aufnahme der heftbezogenen Auflagenkontrolle erfolgen die Meldung und Ausweisung dieser Verbreitungsdaten sowie die entsprechenden Prüferkorrekturen ausschließlich online.