Anforderungen zur Meldefähigkeit im Regelleitfaden konkretisiert
Seit dem 4. Quartal 2019 besteht für die Verlage die Möglichkeit, ePaper-Verkäufe über Lizenzen (Zugangsrechte) in ihre Auflagenmeldung an die IVW aufzunehmen.
Aus aktuellem Anlass hat die IVW die Praxisregeln und Durchführungsbestimmungen zu den zum 1. Quartal 2021 in Kraft getretenen Richtlinien zur Meldung von ePaper-Freistücken konkretisiert. Damit werden die Voraussetzungen für die Meldung von ePaper-Freistücken aus Lizenzvereinbarungen klargestellt:
Wird bei der Weitergabe von Zugängen für ePaper-Ausgaben aus Lizenzverträgen der Mindesterlös (= 10 Prozent vom Copy-Ppreis) unterschritten, gelten für die Meldung dieser Exemplare als ePaper-Freistücke an die IVW die Dokumentations- und Nachweispflichten der Richtlinien.
Zu den Details siehe Abschnitt 5.2.3 im aktuellen Regel-Leitfaden IVW-Auflagenkontrolle