Die Auflagenmeldungen für das 1. Quartal 2015 der am Kontrollverfahren teilnehmenden Printmedien müssen richtliniengemäß bis Dienstag, 14. April 2015 bei der IVW vorliegen.
Die Online-Bereitstellung der Daten erfolgt am Montag, 20. April 2015. Die Meldeformulare wurden in der 11. KW 2015 verschickt.