Die Auflagenmeldungen für das 1. Quartal 2016 der am Kontrollverfahren teilnehmenden Printmedien müssen richtliniengemäß bis Donnerstag, 14. April 2016 bei der IVW vorliegen.
Die Online-Bereitstellung der Daten erfolgt am Mittwoch, 20. April 2016. Die Meldeformulare wurden in der 10. KW 2016 verschickt.