Nachrichten24.06.2020Print
Meldeschlusstermin: Auflagenerhebung für das 2. Quartal 2020
Die Erhebung der Quartalsauflagen für das 2. Quartal 2020 ist gestartet: Die Online-Meldeformulare wurden im LogIn-Bereich freigeschaltet.
Die Auflagenmeldungen für das 2. Quartal 2020 der am Kontrollverfahren teilnehmenden Printmedien müssen bis Dienstag, 14. Juli 2020, bei der IVW vorliegen.
Hinweis: Titel, für die keine Auflagenmeldung für das 2. Quartal 2020 abgegeben werden können, werden in den IVW-Veröffentlichungen mit dem Hinweis versehen "Wegen besonderer Umstände keine Meldung (Corona)". Bitte senden Sie uns dazu - falls noch nicht geschehen - rechtzeitig eine entsprechende formlose Mitteilung an support@ivw.de. |
Die Online-Bereitstellung der Daten erfolgt voraussichtlich am 21. Juli 2020.
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