Der Poststreik hat dazu geführt, dass eine Reihe von Verlagen keine Formulare für die anstehenden Meldungen der Auflagenzahlen für das 2. Quartal 2015 erhalten haben; Meldeschluss ist am Dienstag, den 14. Juli.
Die IVW bittet ihre auf dem Postweg meldenden Mitgliedsverlage,
- die IVW umgehend zu informieren, falls die Meldeformulare für das 2. Quartal 2015 noch nicht eingegangen sind, und
- gegebenenfalls für ihren Versand der Auflagenmeldungen an die IVW alternative Zustelldienste oder Kurierunternehmen zu nutzen.
Das elektronische Meldeverfahren:
Die weit überwiegende Anzahl der Auflagenmeldungen der Verlage erreichen die IVW bereits auf elektronischem Wege. Die IVW bietet an, zur Abgabe der Auflagenmeldungen noch bis zum 14. Juli in das kostenfreie elektronische Meldeverfahren für die IVW-Auflagenkontrolle zu wechseln. Dieses Verfahren gibt auch zusätzliche Sicherheit, dass die Auflagenmeldung der IVW vorliegt und am 20. Juli 2015 veröffentlicht wird.
Ausführliche Informationen zum Elektronischen Meldeverfahren und die Anmeldung finden Sie hier.
Kontakt:
Erika Holtschmidt
Tel. 030-590099-731
Mail: support@ivw.de