Die Delegierten der Werbungtreibenden, Agenturen und Medienanbieter im Organisationsausschuss Presse der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW) haben sich in ihrer Sitzung am 17.03.2009 auf eine Ergänzung der Durchführungsbestimmung zur Auflagenkontrolle geeinigt, die seit 1. Januar 2009 die richtlinienkonforme Zuordnung der Exemplare von Presseerzeugnissen aus Bundle-Verkäufen in den Auflagenmeldungen der Verlage an die IVW vorgibt. Der neu verabschiedete Passus regelt nun auch die Handhabung bei Verwendung von so genannten Alt-Heften (Exemplare von Ausgaben mit abgelaufenem Angebotszeitraum) in einem Paket-Angebot mit der aktuellen Ausgabe eines Titels. Die ergänzenden Bestimmungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und gelten somit erstmalig für die Auflagenmeldung zum ersten Quartal 2009.
Nach der Verabschiedung der Durchführungsbestimmung zu den Zeitschriften-Bundles im vergangenen November wurde vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) die Notwendigkeit einer zusätzlichen Regelung für die Verwendung von Alt-Heften mit abgelaufenem Angebotszeitraum im Verbund mit einer aktuellen Ausgabe an die IVW herangetragen.
Der Organisationsausschuss Presse hat durch seinen aktuellen Beschluss nunmehr auch die Handhabung bei der Verwendung von Alt-Heften in einem Bundle mit der aktuellen Ausgabe eines Titels an klare Vorgaben geknüpft. Danach kann das aktuelle Heft grundsätzlich nur dann dem Einzelverkauf zugerechnet werden, wenn die Preisangaben des Alt-Heftes geschwärzt oder tektiert wurden. Die konkrete Auflagenrubrizierung sowohl des Alt- als auch des aktuellen Heftes richtet sich dann nach den weiteren Vorgaben der Durchführungsbestimmung.
Eine Übersicht zu den Vorgaben der Durchführungsbestimmung zu Zeitschriften-Bundles kann der Pressemitteilung der IVW vom 03.12.2008 entnommen werden.