So melden Sie klassische und extended ePaper-Ausgaben für eine IVW-Zertifizierung ihrer Auflagen an
Für die Aufnahme zur Auflagenkontrolle eines klassischen oder extended ePaper ist ein formeler Antrag bei der IVW-Geschäftsstelle zu stellen. Daran schließt sich eine Aufnahmeprüfung an. Nach erfolgreicher Aufnahmeprüfung und schriftlicher Bestätigung ist die Führung des IVW-Zeichens in Zusammenhang mit der ePaper-Auflagenzahl zulässig und die Melde-, Prüf- und Beitragspflichten setzen ein.
Bitte beachten Sie, dass für klassische und extended ePaper gesonderte Antragsformulare bereitstehen und unterschiedliche Beitragsordnungen gelten.
Mit Antragstellung ist der IVW ein dauerhafter, kostenfreier Zugang zum klassischen bzw. extendet ePaper auf jeder Angebotsplattform ggf. über alle Angebotsplattformen einzurichten. Beim klassischen ePaper dient dies der Prüfung der Identität des Werbeträgers; beim extended ePaper wird darüber die Zuordbarkeit zum IVW-geprüften Zeitung oder Zeitschrift (Referenzobjekt) überprüft.
Dem Antrag sind immer beizufügen:
kostenfreie Zugangsdaten
- dem ePaper aktuell entsprechende Belegexemplare - für klassische ePaper der identischen Printausgaben und für extended ePaper des Referenzobjektes
Für Zeitungen, Publikums‐/Fachzeitschriften:
- eine Übersicht der regulären Bezugspreise (Print, ePaper, Kombi-Angebote) inkl. Information, wo diese offenkundig und allgemein zugänglich sind, z. B. Impressum, Website Preisliste
- eine Liste der Angebots- und Verkaufsplattformen von denen ePaper Verkäufe gemeldet werden sollen
- Bezugspreise pro benannter Plattform (Print, ePaper, Kombi-Angebote)
- Informationen über die Gestaltung der Zugriffsrechte bei Tageszeitungen bzw. Titeln mit einer differenzierten Ausgabenstruktur (Zugriff auf eine oder mehrere Lokalausgaben)
Für Supplements:
- eine Aufstellung der Trägerobjekte