So melden Sie klassische und stand-alone ePaper-Ausgaben für eine IVW-Zertifizierung ihrer Auflagen an
Für die Aufnahme zur Auflagenkontrolle eines klassischen oder stand-alone ePaper ist ein formeller Antrag bei der IVW-Geschäftsstelle zu stellen. Daran schließt sich eine Aufnahmeprüfung an. Nach erfolgreicher Aufnahmeprüfung und schriftlicher Bestätigung ist die Führung des IVW-Zeichens in Zusammenhang mit der ePaper-Auflagenzahl zulässig und die Melde-, Prüf- und Beitragspflichten setzen ein.
Bitte beachten Sie, dass für klassische und stand-alone ePaper gesonderte Antragsformulare bereitstehen und unterschiedliche Beitragsordnungen gelten.
Mit Antragstellung ist der IVW ein dauerhafter, kostenfreier Zugang zum klassischen bzw. stand-alone ePaper auf jeder Angebotsplattform ggf. über alle Angebotsplattformen einzurichten. Beim klassischen ePaper dient dies der Prüfung der Identität des Werbeträgers; beim stand-alone-ePaper wird die Ausrichtung einer entsprechenden Medienmarke überprüft.
Dem Antrag sind immer beizufügen:
kostenfreie Zugangsdaten
- dem klassischen ePaper aktuell entsprechendes Belegexemplar
Für Zeitungen, Publikums‐/Fachzeitschriften:
- eine Übersicht der regulären Bezugspreise (Print, ePaper, Kombi-Angebote) inkl. Information, wo diese offenkundig und allgemein zugänglich sind, z. B. Impressum, Website Preisliste
- eine Liste der Angebots- und Verkaufsplattformen von denen ePaper Verkäufe gemeldet werden sollen
- Bezugspreise pro benannter Plattform (Print, ePaper, Kombi-Angebote)
- Informationen über die Gestaltung der Zugriffsrechte bei Tageszeitungen bzw. Titeln mit einer differenzierten Ausgabenstruktur (Zugriff auf eine oder mehrere Lokalausgaben)
Für Supplements:
- eine Aufstellung der Trägerobjekte