Nach eingehenden Beratungen haben sich die Verlegerverbände BDZV, VDZ und die ZMG mit der IVW darauf geeinigt, am 15. April 2020 als Meldeschluss für die Quartalsauflagen 1/2020 festzuhalten.
Bei der IVW sind inzwischen bereits die ersten Auflagenmeldungen zu 129 Titeln (Stand von heute) eingegangen.