Als Entscheidungshilfe für den Werbemarkt bietet die IVW seit 1994 auch ein spezifisches Kontrollverfahren für die Fernseh- und Radiosender an. Geprüft wird die störungsfreie und korrekte Ausstrahlung von Werbespots und Sponsor-Trailern gemäß den vertraglichen Vereinbarungen mit den Werbekunden.
Grundsätzlich wird jeder Sender inkl. seiner gemeldeten Programme zweimal jährlich geprüft. Mit der Prüfankündigung fordert die IVW gemäß dem Prüfplan Sendeunterlagen und Mitschnitte bei den Programmanbietern an. Anhand der Unterlagen wird kontrolliert, ob die laut vertraglicher Vereinbarung disponierten Werbespots inhaltlich und zeitlich korrekt gesendet wurden und die Veranstalter ihrer Informationspflicht lückenlos nachgekommen sind.
Gemäß den Richtlinien für die Durchführung der Funkmedien-Kontrolle sind die Rundfunkveranstalter und Werbegesellschaften verpflichtet, ihre Werbekunden über alle Beeinträchtigungen und Änderungen des ursprünglich geplanten Sendeablaufes zu informieren. Das gilt sowohl für technische Störungen der Sendeleistung während der Ausstrahlung von Werbebeiträgen als auch für Abweichungen vom disponierten Programmablauf. Kommt der Rundfunkveranstalter oder dessen Werbegesellschaft dieser Informationspflicht nicht lückenlos nach, erfolgt eine entsprechende Mitteilung an die betroffenen Werbekunden bzw. deren Werbeagenturen. Diese Beanstandungen werden von der IVW auf der Website veröffentlicht.
Details zum Prüferverfahren können den Richtlinien für die Durchführung der Funkmedien-Kontrolle entnommen werden.