Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren zur Kontrolle von Fachzeitschriften-Empfängerstrukturdaten, kurz EDA, können Fachzeitschriftentitel teilnehmen, die im Analyse-Zeitraum Mitglied der IVW waren und für die entsprechenden Quartale Auflagenmeldungen erstattet haben. Die Titel können jederzeit angemeldet werden. Die Daten können für den nächstmöglichen Erhebungszeitraum gemeldet werden. Dieser Zeitraum umfasst 12 Monate (1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des laufenden Jahres). Zur Vereinfachung der ersten Meldung sowie in begründeten Ausnahmefällen ist auf Antrag auch ein verkürzter Meldezeitraum von sechs zusammenhängenden Monaten (= 2 Quartale) möglich.