Zertifizierte Auflagen klassischer und extended ePaper
Seit 2003 erhebt, prüft und veröffentlicht die IVW die Auflagen von ePaper-Ausgaben, die als identische digitale Versionen von Zeitungs- und Zeitschriftentiteln verbreitet werden.
Für die Meldung und Ausweisung dieser inzwischen klassischen ePaper gelten die Bestimmungen der "Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle" und die "Ergänzenden Bestimmungen zu den Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle - ePaper-Ausgaben".
Seit dem 2. Quartal 2012 werden die Auflagenanteile klassischer ePaper in Summe mit den Auflagen der Druckauflage von den gemeldet und veröffentlich und in den einzelnen Auflagenkategorien als "davon ePaper" ausgewiesen.
Seit 1. Quartal 2022 können auch für extended ePaper die Auflagen von der IVW zerifiziert werden.
Für die Meldung und Ausweisung der extended ePaper gelten die Bestimmungen der "Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle" und die Ergänzenden Bestimmungen zu den Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle - extended ePaper.
Die Auflagen der extended ePaper werden bis zur Einführung eines neuen Ausweisungungsformats (Gesamtzahl) mittels PDF-Dateien veröffentlicht. Darin werden sie durch einen entsprechenden Hinweis der zertifizierten Quartalsauflage der Zeitung oder Zeitschrift einer Printmarke als "zuzüglicher" Auflage (Auflagenbestätigung) zugeordnet.