Anders als das klassische ePaper – das nach IVW-Definition die digitale Ausgabe eines Pressetitels ist, die mit ihrem Print-Pendant nach Inhalt und Layout übereinstimmt - muss das Stand-alone-ePaper für eine Teilnahme an der Auflagenkontrolle der IVW sehr wenige Voraussetzungen erfüllen.
Für das Stand-alone-ePaper bestehen keine Restriktionen hinsichtlich des Layouts und technischer Funktionalitäten. Es muss keine gedruckte Version (Printpendant) und auch, wie es vorher beim extended ePaper Bedingung war, kein Referenzobjekt geben.Damit wird mit Wirkung zum 1. April 2024 das extended ePaper als weiterentwickelte Version in das Stand-alone ePaper migriert. Alle bereits bei der IVW-zertifizierten extended ePaper-Titel werden damit ebenfalls zum 2. Quartal 2024 in ein Stand-alone ePaper umgewandelt und entsprechend ausgewiesen.
Unter dem Sammelbegriff Stand-alone-epaper wird eine in sich geschlossene digitale Ausgabe einer Publikation mit festgelegten Erscheinungsterminen verstanden. Zwischen Nutzer und Anbieter besteht ein vereinbartes Zugriffsrecht, das den Nutzer dazu berechtigt, auf die digitale Ausgabe über die Kanäle des Anbieters zuzugreifen.
Grundvoraussetzung für die Aufnahme eines Stand-alone-ePapers ist, dass die digitale Publikation redaktionelle Inhalte enthält, die der Ausrichtung einer Medienmarke entsprechen. Die Medienmarke kann ein Printerzeugnis oder ein Online-Angebot (Website) oder auch ein Paid-Content-Angebot sein.
Die zertifizierten Auflagenzahlen der Stand-alone-ePaper werden innerhalb der Datenbank für die IVW-Gesamtzahl (Publishing Digital | Print) veröffentlicht (zu den weitergehenden Infos). Die Ausweisung erfolgt als separate Auflege. Es wird die verbreitete Auflage, aufgegliedert nach Abonnements, Einzelverkauf, Bordexemplaren, Sonstigem Verkauf und Freistücken sowie bei den Kundenzeitschriften zusätzlich nach Verkäufen zur Weitergabe und bei den Supplements nach Supplementverkauf.
Ist ein IVW-zertifiziertes Print-Referenzobjekt vorhanden, ist zusätzlich eine Verknüpfung der Auflagenzahlen des Stand-alone-ePapers als zuzüglich-Wert in der Quartalsausweisung und der IVW-Gesamtzahl (Publishing Digital | Print) in der jeweiligen Mediengattung des Printobjektes möglich.
Für die Auflagenkontrolle der Stand-alone-ePaper gelten seit dem 1. April 2024 neue IVW-Richtlinien. Das Regelwerk, die Beitragsordnung und das Anmeldeformular für die IVW-Zertifikate können über den Reiter Dokumente im Kasten rechts auf dieser Seite aufgerufen werden.