Ein ePaper ist – in der Definition der IVW – die digitale Ausgabe eines Pressetitels, die mit ihrem Printpendant nach Inhalt und Layout identisch ist. Dergestalt können Verlage seit 2003 im Rahmen der Auflagenkontrolle zusätzlich auch die Verbreitung von ePaper-Exemplaren ihrer Presseerzeugnisse durch die IVW feststellen lassen. Als Werbeträger, der zwar auf elektronischem Wege ausgeliefert und an einem Bildschirm ausgegeben wird, vor allem aber die digitale Ausgabe eines Printtitels darstellt, stellen ePaper besondere Anforderungen an die Richtlinien für die Auflagenkontrolle der IVW:
Zum einen muss sichergestellt sein, dass die Verbreitung der ePaper-Ausgaben von den Verlagen in vergleichbarer Weise wie die der gedruckten Exemplare ausgezählt, bewertet, den Auflagenkategorien zugeordnet und der IVW gemeldet werden kann. Dementsprechend müssen für die IVW die Auflagenmeldungen der Verlage mit ePaper-Anteilen auch auf vergleichbarem Niveau überprüfbar sein. Deshalb können nur verkaufte ePaper in die IVW-Meldung eingehen.
Zum anderen müssen ePaper zu Pressetiteln klar von anderen kostenpflichtigen Digital-Angeboten zu Printmarken der Verlage abgegrenzt werden, für die das Meldeverfahren Paid Content der IVW offensteht.