Beteiligung der Mitglieder: Die Trägerorganisationen der IVW
Als Joint Industry Committee der Werbe- und Medienbranche hat die IVW die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Die weit überwiegende Anzahl der IVW-Mitglieder stellen die Medienanbieter, die ihre Werbeträger zu den Kontrollverfahren der IVW anmelden. Darüber hinaus sind einzelne werbungtreibende Unternehmen, Werbe- und Media-Agenturen sowie Verbände und sonstige Organisationen Mitglieder der IVW.
Die Arbeit der IVW wird von 16 Mitgliedsverbänden der Werbungtreibenden, der Medienanbieter sowie der Media- und Werbeagenturen getragen und beaufsichtigt. Dabei werden die Interessen der Mitglieder über Delegierte der Trägerorganisationen in den Vereinsgremien der IVW vertreten. Die Delegierten der Marktpartner vereinbaren die Regelwerke für Kontrollverfahren der IVW und entwickeln sie bei Bedarf den sich verändernden Marktgegebenheiten entsprechend weiter. Die Beteiligung der Delegierten an allen Entscheidungen zur Ausgestaltung der IVW-Arbeit sichert, dass alle Teilnehmer am Werbe- und Medienmarkt ihre Anforderungen und Anliegen an eine zuverlässig funktionierende Leistungskontrolle der Werbeträger vorbringen können. Die Beschlussfassung in den IVW-Gremien erfolgt nach dem Konsensprinzip. Dadurch erhalten die Regelwerke der IVW einen hohen Grad an Verbindlichkeit und Praxisnähe. Eine Auflistung der zum Entsenden von Delegierten berechtigten Trägerorganisationen der IVW kann dem Organigramm der IVW entnommen werden.