BERLIN (ivw), 09.12.2019 - Nach 11 Jahren als gemeinsamer Hauptgeschäftsführer der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW) e. V. und des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) e.V. tritt Manfred Parteina zum Jahreswechsel in den Ruhestand.
Mit dem Ausscheiden von Manfred Parteina werden IVW und ZAW organisatorisch entflochten: Andreas F. Schubert (in Personalunion Präsident von IVW und ZAW) hat Dr. Kai Kuhlmann zum alleinigen Geschäftsführer an die Spitze der IVW berufen.
„Manfred Parteina hat die IVW sicher durch eine Dekade mit rasanten Veränderungen in der Medienlandschaft geführt, in der die IVW als joint industry committee der Akteure am Werbemarkt unter hohem Anpassungsdruck stand und noch weiter steht. Unter Dr. Kuhlmann bleibt die Geschäftsführung der IVW in bewährten Händen.“, sagt Andreas F. Schubert zur Neuordnung der IVW-Spitze.
Kuhlmann (50) ist promovierter Jurist. Er wechselte Ende 2009 vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (Bitkom) zur IVW. Kuhlmann war zunächst Leiter des Digital-Bereichs, ab Mitte 2014 zusätzlich stellvertretender Geschäftsführer und ist seit September 2017 mit der Leitung der IVW betraut.
Als nunmehr alleiniger Geschäftsführer wird Dr. Kai Kuhlmann künftig direkt an Präsident Andreas F. Schubert berichten, der den Vorsitz des IVW-Verwaltungsrats innehat.
Die IVW wurde 1949 unter dem Dach des ZAW gegründet und im Jahr 1955 als eingetragener Verein rechtlich selbstständig. Die enge Anbindung an den ZAW blieb jedoch erhalten. So fand das operative Geschäft beider Organisationen bisher in einer Bürogemeinschaft unter einem gemeinsamen Hauptgeschäftsführer statt.
Nach der Neuordnung ihrer Geschäftsführungen werden IVW und ZAW künftig als nunmehr eigenständige Einrichtungen geführt.
An gemeinsamen Themen wird die IVW ab Januar 2020 als Mitglied im ZAW mit den Spitzenverbänden der deutschen Werbewirtschaft weiterarbeiten.
Ein Foto von Dr. Kai Kuhlmann kann über folgende Links heruntergeladen werden: jpg-Datei (1 MB) oder jpg-Datei (3 MB).
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