Titel
Jubiläum bei der IVW:
Mit Fertigstellung des Nachtrags zum Besucherfrequenzverzeichnis der Filmtheater für das Kinojahr 2018 hat die IVW die 60. Ausgabe ihrer Publikation mit Daten zur Werbeträgerleistung pro Kinoleinwand abgeschlossen. Zum Meldeschluss im April 2019 lagen 4.040 Meldungen der Kinobetreiber vor. Bis zum Redaktionsschluss am 31.07.2019 wurden noch Besucherzahlen für weitere 32 Leinwände erfasst. Damit enthält das neue Verzeichnis für insgesamt 4.072 Leinwände Angaben zu den Jahresbesucherzahlen 2018.
Das erste Besucherfrequenzverzeichnis der Filmtheater legte die IVW im Juli 1960 vor. Von ihrem damaligen Standort in Bad Godesberg ermittelte die IVW seinerzeit das Besucheraufkommen zu 2.884 Filmtheatern für das Kinojahr 1959. Viele der Kinos, die bereits im ersten Verzeichnis für 1959 aufgeführt waren, gibt es auch heute noch: Dem Thalia-Filmtheater in Berlin Lankwitz - erbaut im Jahr 1953 - drohte 1979 die Schließung und der Umbau zu einem Supermarkt. Eine Bürgerinitiative konnte dies verhindern. Und so ist das Lankwitzer Thalia auch im aktuellen Verzeichnis für 2018 vertreten - mit inzwischen 4 Sälen.
An der Systematik der Erhebung, Kontrolle und Ausweisung der Jahresbesucherzahlen hat sich im Laufe der Jahrzehnte nicht allzu viel geändert:
Von 1960 bis heute werden von der IVW keine absoluten Besucherzahlen der Kinos herausgegeben, sondern die Jahresbesucherzahlen gemäß Staffelordnung in eine Frequenzstaffel eingeordnet und mit Ortsangaben (PLZ, Ort, Straße) sowie Einwohnerzahl des Kinostandortes abgebildet. Im ersten Verzeichnis gab es 12 Staffeln (0, I a, I b bis X - unterteilt von "Staffel 0: bis 52.000 Besucher" bis zur "Staffel 10: über 520.000 Besucher"). Über lange Zeit wurde die Besucherfrequenz in einer Gesamtstaffel für alle Säle eines Filmtheaters ausgewiesen. Nach einigen Anpassungen der Staffelordnung weist die IVW heute die Jahresbesucherzahlen in 10.000er Schritten aus, beginnend mit Staffel 1 und differenziert nach jeder einzelnen Leinwand.
Zur Verifizierung der Besucherzahlen kann die IVW heute auf die Jahreskontoauszüge der FFA Filmförderungsanstalt zurückgreifen. Zu den mit der Meldung eingereichten und geprüften FFA-Jahreskontoauszügen werden Auszüge weiterer Leinwände angefordert und mit den IVW-Meldungen abgeglichen. Für das aktuell fertiggestellte Verzeichnis stimmten die von der IVW erfassten Meldungen mit den FFA-Meldungen überein.
Seit 2002 ist das Verzeichnis nicht mehr als gedruckte Broschüre, sondern als kostenpflichtiger Datensatz im Excel-Format erhältlich. Der Bezug des Besucherfrequenzverzeichnisses der Filmtheater ist nach wie vor ausschließlich werbungtreibenden Firmen, Werbeagenturen/Werbemittlern und Werbeverwaltungen von Filmtheatern vorbehalten.