Zur 57. Ausgabe des IVW-Verzeichnisses "Besucherfrequenz der Filmtheater" ist turnusgemäß auch der Nachtrag mit den nachgemeldeten Kennziffern zur Werbeträgerleistung von 86 weiteren Leinwänden erschienen.
Mit Unterstützung der Werbeverwaltungen konnten damit insgesamt Meldungen zu 4.010 Leinwänden für den relevanten Berichtszeitraum erfasst werden.Das entspricht ca. 90 Prozent aller im Jahr 2015 bei der Filmförderungsanstalt (FFA) gemeldeten Leinwände und umfasst nahezu alle werberelevanten Kinos, aber auch besondere Spielstätten wie Saisonkinos (Open Air Kinos, Sommerkinos etc.) und Uni-Kinos. Die Ermittlung der Besucherzahlen basiert auf den Meldungen der Kinobetreiber. Anstelle der absoluten Besucherzahlen werden diese als Frequenzstaffel je 10.000 Besucher ausgewiesen. Zu jeder Leinwand sind neben den Ortsangaben (PLZ, Ort, Straße) auch das Bundesland und die Einwohnerzahl des Ortes aufgeführt.
Die Prüfung der korrekten Übermittlung der Besucherzahlen durch die IVW erfolgt auf Grundlage der von der FFA erstellten Jahreskontoauszüge 2015. Ab diesem Jahr werden die Unterlagen bereits im Juni/Juli zu ausgewählten Leinwänden bei den Kinobetreibern angefordert und geprüft. Das führt dazu, dass die Erhebung der Besucherzahlen, deren Kontrolle und ggf. Korrektur mit der Erstellung des Nachtrags im August 2016 abgeschlossen ist.
Das Verzeichnis ist kostenpflichtig und ausschließlich werbungtreibenden Firmen, Werbeagenturen/Werbemittlern und Werbeverwaltungen von Filmtheatern vorbehalten. Die Fassung inkl. Nachtrag ist als Datensatz im xls-Format zur individuellen Weiterverarbeitung sowie als PDF-Datei erhältlich.