Beschreibung
Ein horizontales schwarzes Beispiellogo mit Claim für den Printbereich und ein zentriertes grünes IVW-Logo für den Digitalbereich
Titel
Das IVW-Logo signalisiert Werbekunden und Mediaplanern Qualität
Nur Mitglieder der IVW sind berechtigt, das IVW-Zeichen zu verwenden und so damit zu belegen, dass ihre Angaben zu Auflagen und Nutzungszahlen einer regelmäßigen Prüfung durch die IVW unterzogen werden.
Ein funktionierender Werbemarkt erfordert, dass verlässliche Zahlenangaben zu Werbeträgern bereitstehen, denn nur dann ist eine professionelle Medienplanung möglich.
Die Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V. wurde gegründet, damit Werbeschaltungen auf Basis seriöser Zahlengrundlagen beauftragt und abgewickelt werden können.
Die IVW steht für die objektive und neutrale Prüfung von Werbeträgerleistungen nach branchenweit akzeptierten Verfahren:
- Seit 1949 prüft sie die Auflagen von Print-Medien,
- seit 1974 die Zusammensetzung der Empfängerschaft von Fachzeitschriften nach strukturellen Merkmalen,
- seit 1997 die Nutzungszahlen von Internetangeboten, neben Websites auch von Apps sowie Paid-Content-Angeboten.
Außerdem erhebt sie die Jahresbesucherzahlen von Kinosälen und trägt zur Qualitätssicherung der Medienanbieter in weiteren Mediengattungen wie TV und Radio bei.
IVW-Prüfungen werden regelmäßig durchgeführt und erfolgen strikt neutral. Die Prüfmethoden reflektieren die Erfahrung aus fast 70 Jahren, beziehen sich auf definierte Leistungskennziffern und sind branchenweit anerkannt.
Die Rechtsform eines Vereins ohne eigene kommerzielle Interessen und die Praxis der Verfahren unter gemeinsamer Aufsicht der Verbände von Werbeträgern und Medienanbieter einerseits sowie Werbetreibenden und Werbeagenturen andererseits garantieren die nachhaltige Integrität des IVW-Verfahrens.