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Meldeschlusstermin: Auflagenerhebung für das 1. Quartal 2021
Die Erhebung der Quartalsauflagen für das Quartal 1/2021 ist gestartet: Die Online-Meldeformulare wurden im LogIn-Bereich freigeschaltet. Die Auflagenmeldungen für das 1. Quartal 2021 der am Kontrollverfahren teilnehmenden Print-Medien müssen bis Mittwoch 14. April 2021, bei der IVW vorliegen.
IVW streicht Corona-Sonderregel
- Mit der Erhebung der Auflagen für das 1. Quartal 2021 sind wieder alle Mitgliedsverlage verpflichtet, die durchschnittlichen Quartsauflagen ihrer Presseerzeugnisse an die IVW zu melden.
Zur Auflagenerhebung für das 1. Quartal 2021: IVW streicht Corona-Sonderregel
In seiner Sitzung am 4. März 2021 hat der IVW-Organisationsausschuss Presse folgende Neuerung in Kraft gesetzt:
Mit der in der 12. KW startenden Erhebung der Auflagen für das 1. Quartal 2021 sind wieder alle Mitgliedsverlage verpflichtet, die durchschnittlichen Quartsauflagen ihrer Presseerzeugnisse an die IVW zu melden.
Verkäufe von ePaper-Ausgaben über weitere Distributionskanäle
In seiner Sitzung am 4. März 2021 hat der IVW-Organisationsausschuss Presse folgende Neuerung in Kraft gesetzt:
Seit Mitte 2017 können Verkäufe von ePaper-Ausgaben an Hotels, Kreuzfahrt-Reedereien und Reisebus-Unternehmen zur kostenlosen Bereitstellung für deren Gäste und Kunden der verkauften Auflage zugerechnet werden. Seinerzeit war beschlossen worden, die Regelung ausschließlich für diese drei Branchen gelten zu lassen.
Korrekturen 2021, KW 10
Nachfolgend finden Sie die detaillierte Übersicht der in der 10. Kalenderwoche 2021 korrigierten Print-Titel:
Quartalsauflagen
Care-Konkret | Care-Konkret davon ePaper | SCHLEIFEN & POLIEREN | The mold & die journal
Eintritte Quartalsauflagen
Folgende Titel sind ab sofort der IVW-Auflagenkontrolle angeschlossen:
Cash. davon ePaper | Immobilien Zeitung davon ePaper | manage it davon ePaper
Für diese Titel/ABE werden erstmals Auflagenzahlen für das 1. Quartal 2021 gemeldet.