Meldung anteiliger ePaper-Auflagen bereits zum 3. Quartal 2017 möglich
Der IVW-Verwaltungsrat hat im schriftlichen Umlaufverfahren den Beschluss gefasst, das Verfahren zur Kontrolle der Quartalsauflagen für elektronische Ausgaben von Supplements zu öffnen. Ab sofort können Verlage ergänzend zu der Druckausgabe nunmehr auch die ePaper-Ausgabe ihrer Supplement-Titel dem Kontrollverfahren unterstellen und die Verkäufe digitaler Exemplare in die Auflagenmeldung an die IVW aufnehmen.
Für die Berücksichtigung von ePaper-Ausgaben in der Meldung, Prüfung und Ausweisung der Supplementauflagen hat das IVW-Gremium in den speziellen "Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle von Supplements", den "Ergänzenden Bestimmungen zu den Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle - ePaper-Ausgaben" und der "Beitragsordnung für Anbieter von ePaper-Ausgaben" die dazu notwendigen Anpassungen und Ergänzungen beschlossen.
Supplements unterscheiden sich von anderen periodisch erscheinenden Presseerzeugnissen durch ihre Vertriebsform: Sie werden nicht über die klassischen Wege - etwa im Abonnement oder Einzelverkauf am Kiosk - abgesetzt, sondern ausschließlich als Beilage von Tages- und Wochenzeitungen sowie Publikums- und Fachzeitschriften verbreitet.
Entsprechend unterscheiden sich die Erfassung und die Darstellung der Supplementauflagen in den IVW-Veröffentlichungen deutlich von den übrigen Printgattungen:
Für ein Supplement wird die an seine Trägerobjekte verkaufte Auflage erhoben und unter der gesonderten Auflagenkategorie "Supplement-Verkauf" veröffentlicht. In der IVW-Auflagenliste wird der Supplement-Verkauf zusätzlich nach den an einzelne Zeitungen und Zeitschriften jeweils zum Beilegen verkaufte Anzahl von Supplementexemplaren aufgeschlüsselt.
Mit Blick auf die komplexe Ausweisung der Supplement-Auflagen hat der Verwaltungsrat mit seinem Beschluss einer zunächst gesonderten Veröffentlichung zur Aufschlüsselung der ePaper-Anteile von Supplementauflagen in Form einer auf der ivw.de bereitgestellten Auflagenbestätigung und damit außerhalb der Auflagenliste und der Datenbank mit den IVW-Quartalsauflagen zugestimmt.
Damit kann der Beschluss des Verwaltungsrats sofort umgesetzt und die IVW-Prüfung von ePaper-Supplements noch für das 3. Quartal 2017 angeboten werden.
Über die für eine Darstellung der anteiligen ePaper-Supplement-Verkäufe in den IVW-Veröffentlichungen erforderliche aufwendige Neuprogrammierung der Datenbank und der Anpassung der Auflagenliste wird zu einem späteren Zeitpunkt erneut beraten.
Kontakt:
Helmut Weber
030 - 59 00 99 - 732