Organisationsausschuss Presse aktualisiert bestehende Regeln für die Meldung der Verkäufe von Zeitschriften-Bundles und ePaper-Exemplaren aus Flatrate-Angeboten
Der Organisationsausschuss Presse hat zwei Ergänzungen beziehungsweise Anpassungen zu den im "Regel-Leitfaden IVW-Auflagenkontrolle" verankerten Durchführungsbestimmungen verabschiedet. Dies betrifft zum einen die Bundle-Regelung und zum anderen die ePaper-Erstmeldungen im Verfahren der heftbezogenen Auflagenmeldungen. Hierzu geben wir folgende Erläuterungen:
Bundle-Regelung
Bislang machten die Bestimmungen keine Aussage darüber, inwieweit es sich bei den im Bundle befindlichen Objekten um IVW-geprüfte Titel handelt. Dieser Aspekt wurde nun verfeinert: Der Fokus liegt künftig auf den Titeln, die der Auflagenkontrolle durch die IVW unterstellt sind; ohnehin erfahren nur diese ihren Niederschlag in den IVW-Veröffentlichungen. Zugleich erfährt die Platzierung der Preise auf dem Bundle und den darin enthaltenen Objekten eine verlagerte Bedeutung. Die Bedingungen an die Preise wurden hierbei nicht verändert und haben nach wie vor Gültigkeit.
Darüber hinaus wird durch die Möglichkeit der veränderten Preisplatzierung auch in der Verarbeitung der Remittenden eine größere Sicherheit für die Verlage geschaffen, da in der Remissionsverarbeitung künftig eine doppelte Erfassung unterbunden wird. Diese konnte bislang dann geschehen, wenn die Bundle-Tüte reißt und in der Folge die darin befindlichen Objekte einzeln gescannt und zusätzlich zum Tütenaufdruck erfasst werden.
Hierzu führt Hans-Günther Rüsch, Bereichsleitung Print aus: "Entscheidend für die Anpassung der Bestimmungen war, dass damit die Wertigkeit der IVW-geprüften Werbeträger keine Einschränkung erfährt. So ist das im Paket befindliche zweite Heft bei entsprechender Beschaffenheit des Bundles als Mehrwert anzusehen, wie dies bereits seit mehreren Jahrzehnten bei Non-Press-Artikeln zulässig ist, z.B. bei Motor-Sport-Zeitschriften mit "Niki Lauda-Kappe", EDV-Zeitschriften mit CD/DVD, Jugendzeitschriften mit Gimmicks etc."
Die Anpassungen zur Bundle-Regelung mit synoptischer Darstellung können dem aktuellen Regel-Leitfaden IVW-Auflagenkontrolle auf Seite 15 ff. entnommen werden.
Heftbezogene ePaper-Erstmeldungen von Flatlese-Angeboten
Zu den seit dem Frühjahr 2017 möglichen Auflagenmeldungen von Flatlese-Angeboten von ePaper-Ausgaben gibt es nun eine Ergänzung: Demnach ist es künftig zulässig, bei Verkäufen über externe Flatlese‐Anbieter die über ein festgelegtes Verfahren ermittelten Auflagenzahlen in die Erstmeldung von ePapern einfließen zu lassen, auch wenn Auflagenanteile bis zum Termin der Erstmeldung fehlen. Diese Vorgehensweise ist ausschließlich zulässig für Verkäufe von digitalen Ausgaben über verlagsunabhängige Plattformen innerhalb des Verfahrens der heftbezogenen Auflagenmeldungen.
Da die benannten Plattformbetreiber zurzeit systembedingt zum Meldezeitpunkt der Erstmeldung die erforderlichen Verkaufsberichte nicht stichtagsgerecht den Verlagen zur Verfügung stellen können, ein Verkauf zu diesem Zeitpunkt jedoch stattgefunden hat, sind diese Meldungen unvollständig und spiegeln die tatsächliche Werbeträgerleistung nicht wider.
Hierfür wurde aktuell ein Verfahren entwickelt, um auch diese Auflagenanteile berücksichtigen zu können. Demnach können für das jeweilige Objekt die Stückzahlen, die sich aus dem errechneten Mittelwert des letzten Quartals des jeweiligen Flatlese‐Angebots ergeben, herangezogen und in die entsprechende Auflagenkategorie des Titels eingerechnet werden. In der Abschlussmeldung sind dann die tatsächlichen Stückmengen zu berücksichtigen.
Für Objekte, für die erstmalig Verkäufe über eine externe Plattform generiert werden, demzufolge der Verlag nicht auf einen Quartalsdurchschnitt derselben zurückgreifen kann, sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Erstmeldung vorliegenden tatsächlichen Stückmengen zu melden.
"Aufgabe der IVW ist es, den Nutzern zeitnah verlässliche Auflagenzahlen zur Verfügung zu stellen. Mit den nun getroffenen Maßnahmen haben wir in den Gremien eine praktikable Lösung entwickelt, um dem Begehren des Marktes nach validen Daten Rechnung zu tragen. So können jetzt zur Erstmeldung vollständige Auflagenzahlen abgebildet werden, da die jeweiligen Anteile bereits zu diesem Zeitpunkt Berücksichtigung finden“, sagt Hans-Günther Rüsch.
Die Ergänzung zu den heftbezogenen ePaper-Erstmeldungen können dem aktuellen Regel-Leitfaden IVW-Auflagenkontrolle auf Seite 42 f. entnommen werden.
Sowohl die Modifizierung der Bundle-Regelung als auch die Ergänzung zum Verfahren der heftbezogenen Auflagenmeldungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.
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