Die Erhebung der Quartalsauflagen für das Quartal 1/2024 ist gestartet: Die Online-Meldeformulare wurden im LogIn-Bereich freigeschaltet.
Für die am Kontrollverfahren teilnehmenden Print-Medien müssen die Auflagenmeldungen für das aktuell zurückliegende Quartal bis Montag, den 15. April 2024, bei der IVW vorliegen.
Die Quartalsauflagen 1/2024 werden am 22. April 2024 in der Auflagendatenbank der IVW veröffentlicht.
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