Die Erhebung der Quartalsauflagen für das Quartal 4/2023 ist gestartet: Die Online-Meldeformulare wurden im LogIn-Bereich freigeschaltet.
Für die am Kontrollverfahren teilnehmenden Print-Medien müssen die Auflagenmeldungen für das aktuell zurückliegende Quartal bis Montag, 15. Januar 2024 bei der IVW vorliegen.
Die Quartalsauflagen 4/2023 werden am 22. Januar 2024 in der Auflagendatenbank der IVW veröffentlicht.
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