
Beschreibung
Die Struktur der IVW
Titel
Geprüfte Nutzungsdaten für digitale Werbeträger
Eine wesentliche Voraussetzung für eine stabile, von allen Marktpartnern akzeptierte Währung im Werbegeschäft ist die neutrale Prüfung der erhobenen Nutzungsdaten. Mit den geprüften Leistungswerten Visit, Kategorienvisit und PageImpression stellt die IVW diesen Währungsbaustein dem deutschsprachigen Online-Werbemarkt zur Verfügung.
Basisdaten zu Online-Angeboten, mobilen Websites und Apps
Die IVW-Verfahren stellen sicher, dass die Nutzung der digitalen Werbeträger nach einheitlichen Kriterien gemessen wird und somit dem Werbemarkt vergleichbare Basisdaten zur Wirksamkeit, Bewertung und Planung des Werbeträgereinsatzes zur Verfügung stehen.
Seit der Einführung der technischen Nutzungsmessung im Jahr 1997 ist die Anzahl der Mitglieder in der IVW-Prüfung von digitalen Medien permanent gestiegen. 855 Online-Angebote, 363 mobile Websites (MEWs) und 421 Apps waren im Dezember 2018 bei der IVW zur Erfassung, Prüfung und Ausweisung angemeldet.
- Technische Nutzungsmessung
- Zusammenarbeit und Verzahnung: agma und agof
- IVW-Prüfung und Ausweisung
- Aufschlüsselung der Nutzungsdaten nach Seiteninhalten und Herkunft
- Erweiterte Transparenz: Multi-Angebote und deren Bestandteile
- Die IVW: ein Joint Industry Committee
- Datenschutz
Digitale Werbeträger
Der IVW-Kontrolle können digitale Angebote unterstellt werden, die Werbung Dritter aufnehmen (Werbeträger). Ein Werbeträger-Angebot definiert sich durch Nachweise, aus denen hervorgeht, dass auf dem Angebot kostenpflichtige Werbemöglichkeiten für Dritte zur Verfügung stehen. Folgende marktgängige Formen digitaler Werbeträger können derzeit der IVW Digital-Kontrolle unterstellt werden: