IVW-Veröffentlichung der Nutzungsdaten von Digital-Angeboten seit Anfang August ohne "Nichtausweiser"
Zum Bestand IVW-geprüfter Internet-Werbeträger zählten bislang Digital-Angebote, deren Nutzungsdaten nach IVW-Standard erhoben und kontrolliert, jedoch nicht von der IVW ausgewiesen wurden. Die IVW-Prüfung diente diesen Angeboten vor allem zur Teilnahme an weiteren Markt-Media-Studien.
Über die Jahre hat die Anzahl der "nur geprüften" Angebote ohne Veröffentlichung von Daten zu ihrer technischen Reichweite stetig abgenommen; hingegen ist für den sinkenden Bestand der "Nichtausweiser" die festgestellte Gesamtnutzung weiter angestiegen.Titel
Das ändert sich jetzt: Seit Anfang August werden zu sämtlichen IVW-geprüften Digital-Angeboten die tagesbezogenen Nutzungsdaten bereitgestellt.
Am 8. September wird die IVW dann mit der Veröffentlichung der aggregierten Monatsdaten für August erstmalig die von ihr erhobenen Nutzungsdaten für alle dem Prüfverfahren unterstellten Websites und Apps bereitstellen und in zahlreichen Kategorien aufschlüsseln.
Für weitergehende Informationen: IVW-Pressemitteilung von 03.08.2020